Welche Ihrer Unterlagen dürfen Sie wirklich verkaufen?
Nur weil etwas auf Ihrem Server liegt, dürfen Sie es noch lange nicht verkaufen. Darauf sollten Sie achten, bevor irgendetwas rausgeht.
Manche Ihrer Unterlagen dürfen Sie verkaufen. Manche gehören Ihren Kunden, manche sind gesetzlich geschützt, und manche könnten Sie einen Kunden kosten, wenn sie das Haus verlassen. Der Käufer sortiert das nicht für Sie. Sein Vertrag verlangt von Ihnen die Zusicherung, dass Sie es schon getan haben.
Vier Arten von Unterlagen, die Sie genau prüfen sollten
Was Ihre Kunden Ihnen geschickt haben. Für Dateien, Spezifikationen und Daten von Kunden gilt meist ein Vertrag, in dem steht: „Nur für unseren Auftrag verwenden.“ Einige große Unternehmen, darunter Lockheed Martin und Northrop Grumman, verbieten KI-Training in ihren Lieferantenbedingungen inzwischen ausdrücklich.
Was Sie für einen Kunden erstellt haben. Manche Kunden beanspruchen die Arbeit, die Sie für ihre Aufträge erstellen. Sie haben es gemacht. Das heißt nicht immer, dass Sie es verkaufen dürfen.
Die Daten Ihrer Mitarbeiter. Gehalt, Beurteilungen, Gesundheit und persönliche Angaben können unter die Datenschutzgesetze der einzelnen US-Bundesstaaten fallen.
E-Mails mit Ihrem Anwalt. Wenn Sie sie verkaufen, gefährden Sie womöglich den rechtlichen Schutz Ihrer vertraulichen Anwaltskommunikation.
Warum E-Mails der schwierige Teil sind
Ihre Systeme legen Dinge in Ordnern ab. E-Mails nicht. Die Datei eines Kunden, die Beschwerde eines Mitarbeiters und Ihre Preise können im selben Postfach liegen. Und E-Mails und Chats wollen Käufer am meisten.
Ein System wegzulassen reicht also nicht. Sie müssen nach Kunde, nach Postfach und nach Ordner entscheiden, was draußen bleibt.
Vieles gehört trotzdem Ihnen
Ihre eigenen Produkte, Ihre Methoden und wie Ihr Büro im Alltag arbeitet, sind oft unproblematisch. Die Arbeit besteht darin, die Grenze zu ziehen, bevor irgendetwas rausgeht, und den Käufer schriftlich zustimmen zu lassen.
Wir gehen das mit Ihnen durch
Jede Firma zieht die Grenze anders. Das hängt von den Verträgen mit Ihren Kunden ab, von Ihrer Branche und davon, was der Käufer verlangt hat. Schicken Sie uns das Angebot, und wir gehen Ihre Unterlagen mit Ihnen durch: was Ihnen gehört, was draußen bleibt und wie Sie das schriftlich festhalten, damit der Käufer einen Preis für den Rest nennt.
Das ist keine Rechtsberatung.